Zusatzstoffe/Gütezusätze
Zusatzstoffe oder aber auch Gütezusätze müssen für die Lebensmittelproduktion zugelassen sein. In der Regel handelt es sich um chemische Produkte, die neben dem Klassennamen mit E-Nr. bezeichnet werden. Unter Umständen sind der Einsatzzweck und die Einsatzmengen definiert. Dies ist bei der Anwendung unbedingt zu beachten.
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Lay Gewürze GmbH
Würz- & Lebensmitteltechnologie
Im Oberen Weidig 2
D-98631 Grabfeld
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Mo. - Fr.: 07:30-16:30 Uhr
+49 36944 521 486
+49 36944 521 300
Abpackung:
1 kg
Farbe und Character: weiß Anwendung/ g je kg: 20 g je Ltr. Wasser. Die Obst- und Gemüseteile in der Lösung wenden Umverpackung: 15 Btl. je Krt. (DF 100) / 36 Krt. per Palette
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