Zusatzstoffe/Gütezusätze
Zusatzstoffe oder aber auch Gütezusätze müssen für die Lebensmittelproduktion zugelassen sein. In der Regel handelt es sich um chemische Produkte, die neben dem Klassennamen mit E-Nr. bezeichnet werden. Unter Umständen sind der Einsatzzweck und die Einsatzmengen definiert. Dies ist bei der Anwendung unbedingt zu beachten.
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Lay Gewürze GmbH
Würz- & Lebensmitteltechnologie
Im Oberen Weidig 2
D-98631 Grabfeld
Würz- & Lebensmitteltechnologie
Im Oberen Weidig 2
D-98631 Grabfeld
Mo. - Fr.: 07:30-16:30 Uhr
+49 36944 521 486
+49 36944 521 300
Abpackung:
2 kg
Farbe und Character: weiß Anwendung/ g je kg: 3 g je kg Fleisch/Fett Umverpackung: 20 Btl. je Krt. (DF 102) / 36 Krt. per Palette
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Abpackung:
1 kg
Farbe und Character: weiß Anwendung/ g je kg: 20 g je Ltr. Wasser. Die Obst- und Gemüseteile in der Lösung wenden Umverpackung: 15 Btl. je Krt. (DF 100) / 36 Krt. per Palette
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Abpackung:
1 kg
Farbe und Character: weiß Anwendung/ g je kg: 5 g je kg Fleisch/Fett Umverpackung: 20 Btl. je Krt. (DF 100) / 36 Krt. je Palette
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Abpackung:
1 kg
Farbe und Character: weiß-beige Anwendung/ g je kg: 2,5-10 g pro kg Umverpackung: 12 Btl. je Krt. (DF 100) / 36 Krt. per Palette
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Abpackung:
10 kg
Farbe und Character: hellbraun Anwendung/ g je kg: bei Hackfleisch: ca. 20 g je kg einmischen
bei Wurstwaren: ca. 20-25 g je kg einkuttern oder einmischen Umverpackung: 20 Kan. pro Lage/ 3 Lagen pro Palette = 60 Kanister
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